MA-Schwetzingerstadt/Oststadt - 2 Min zum Wasserturm! Wunderschöne 2.5 ZKB Wohnung - großer Sonnenbalkon, in einer der gesuchtesten Lagen Mannheims!
20. August 2020
Ref : M0320
Adresse :
MollstraßeMannheim
Finanzielle Informationen :
Miete | 880 € / Monat |
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Kaution | 1 760 € |
Details :
Wohnraumgröße ca. | 80 m² |
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Anzahl der Wohnräume | 1 |
Anzahl Schlafzimmer | 1 |
Stockwerk | 2 |
Anzahl Stockwerke | 5 |
Anzahl Badezimmer | 1 |
Anzahl der Toiletten | 1 |
MA - Schwetzingerstadt/ Oststadt - nähe Wasserturm
Seltenes Mietangebot
Traumwohnung - top Lage 1 Min zum Wasserturm - gepflegtes Mehrfamilienhaus - großer Sonnenbalkon - 2. OG - Aufzug - 1x PKW-Stellplatz - Kellerraum
Diese wunderschöne 2 - 2,5 Zimmerwohnung befindet sich im 2. Obergeschoß eines sehr gepflegten Mehrfamilienhauses in MA-Schwetzingerstadt/Oststadt - Mollstraße -
Sie verfügt über ca. 80qm Wohnfläche verteilt auf einen großzügigen, offen gestalteten Wohn- und Essbereich, ein gemütliches Schlafzimmer, einen separaten Küchenraum mit integrierter Einbauküche und ein modernes Badezimmer.
Der großzügige, sonnenverwöhnte Innenhof-Balkon mit Blick ins Grüne, ist vom Wohnzimmer, vom Schlafzimmer und vom Küchenbereich begehbar.
Zu diesem seltenen Mietangebot gehört ein abgeschlossener Kellerraum.
Des Weiteren steht dem neuen Mieter ein PKW-Stellplatz im Innenhof zur Verfügung, dieser ist für 60€ im Monat mit zu mieten.
Fazit
Tolles Domizil in einer der gesuchtesten Lagen Mannheims - 2 Gehminuten zum Wasserturm.
Kaution
2 Monatskaltmieten
Anmerkung
Dieses Exposé wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Grundlage der vorstehenden Angaben sind Informationen und/oder Unterlagen, welche uns seitens des Eigentümers oder Dritter zur Verfügung gestellt worden sind. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen werden. Zwischenverfügung und Irrtum bleiben vorbehalten.
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Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorgenannten Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame zu ersetzen, die der gewollten am nächsten kommt. Wichtig! Diese Information ist Bestandteil des beigefügten Exposés.
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